Imkerverein Solingen
Wir schwärmen für Bienen
 

Amerikanische Faulbrut - Futterkranzproben



Wir im Imkerverein Solingen gemeinsam gegen Amerikanische Faulbrut (AFB)


Futterkranzprobe und „Gesundheitszeugnis“
(korrekte Bezeichnung: Amtstierärztliche Bescheinigung gem §5 der Bienenseuchen-Verordnung)


Was ist die “Amerikanische Faulbrut” (AFB)?
Der Erreger der AFB, das Bakterium Paenibacillus larvae, kann nach dem Eintrag ins Bienenvolk die Brut befallen, töten und damit letztlich zum Zusammenbruch des Bienenvolkes führen. Sporen, die in erkrankten Völkern in Millionenzahl erzeugt werden, sind vermutlich über Jahrzehnte infektiös, und können sowohl über imkerliche Maßnahmen, als auch über Räuberei verbreitet werden.
Die Amerikanische Faulbrut  ist die einzige, aktuell in Deutschland relevante, anzeigepflichtige Bienenseuche. „Anzeigepflicht“ bedeutet, der „Besitzer der betroffenen Tiere“ muss bereits „Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem beamteten Tierarzt anzeigen“ (§ 9 TierSG).
Ziel dieses Vorgehens ist es, den Seuchenausbruch möglichst zeitnah zu tilgen, und somit volkswirtschaftlich bedeutende Tierbestände zu schützen. Bei Honigbienen ist zudem ausschlaggebend, dass Bekämpfungsmaßnahmen einzelner Imker oft keine genügende Wirksamkeit haben würden. Vielmehr ist bei „frei fliegenden“ Honigbienen ein koordiniertes Vorgehen zur Eindämmung der Ausbreitung notwendig.


Was kann ich als Imker vorbeugend gegen die AFB tun?
   ● Bienenvölker NUR nur mit gültiger” Amtstierärztlicher Bescheinigung” (genannt: Gesundheitszeugnis) kaufen, verkaufen und verstellen/wandern.
   ● Jeden Stand beim Veterinäramt melden (veterinaeramt@solingen)
   ● Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse anmelden. (https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/meldung/index.htm)
   ● Gefangene Schwärme einer Hungerphase unterziehen und einige Wochen nach Einzug eine Futterkranzprobe ziehen.
   ● Räuberei unbedingt vermeiden,  z.B. durch folgende Maßnahmen: bei Jungvölkern Flugloch sehr klein halten und besondere Vorsicht bei Futtergaben, keinen            Honig verfüttern, Honigernte mit Bienenflucht, keinesfalls Waben / Honigschleuder etc. ausschlecken lassen, nicht von Bienen besetztes Material (Beuten,                Waben) bienendicht aufbewahren, keine Drohnenrahmen in die Bäume hängen
   ● Waben- und Materialhygiene


DARUM sollten Imker regelmäßig Futterkranzproben (FKP) ziehen:
Bienenvölker lassen sich nicht von ihrer Umgebung isolieren. Gegen den Eintrag von AFB-Sporen durch Räuberei ist niemand gänzlich gefeit. Erkrankt nachfolgend das Volk, treten nicht immer die klassischen, spezifischen AFB-Verdachtssymptome wie „Brutzellen mit bräunlicher, fadenziehender Masse“, sowie „eingetrocknete, in der unteren Zellrinne haftende Schorfe“ auf. Nach Infektion mit dem Erregertyp ERIC II lassen Symptome offenbar teils jahrelang auf sich warten, obwohl das Volk schon erkrankt ist. Die rein optische Beschau von Waben ergibt in solchen Fällen keinen Hinweis auf eine Erkrankung.
Sporen können jedoch direkt nach dem Eintrag bzw. spätestens mit dem Ausbruch der Krankheit (dann werden viele neue Sporen in der erkrankten Brut erzeugt) im Futterkranz in der Nähe zum Brutnest durch eine Laboranalyse nachgewiesen werden.
Die Futterkranzprobe ist somit geeignet, frühzeitig Hinweise auf einen möglichen späteren Ausbruch der AFB zu geben, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen gegen eine weitere Verbreitung ergreifen zu können, oft noch alle Völker zu retten und so die Bienengesundheit am eigenen Stand zu erhalten, und mögliche AFB-Herde in der Umgebung zu lokalisieren.


Der Imker möchte Völker verkaufen oder außerhalb des hiesigen Veterinärbezirkes (Solingen, Remscheid, Wuppertal) aufstellen?
Dann benötigt er für seine Völker ein Gesundheitszeugnis („Amtstierärztliche Bescheinigung)

   ● Hierzu müssen durch einen Bienensachverständigen (BSV) Futterkranzproben von allen Völkern des Standes gezogen werden. Die Bienensachverständigen            des IV Solingen können über den IV Solingen  kontaktiert werden (vorstand@imker-solingen.de).
   ● Die Proben werden gegen eine Gebühr auf Sporen untersucht. Ist der Laborbefund negativ, wird er z.B. per Email an das Veterinäramt übermittelt, was gegen          eine Gebühr das Gesundheitszeugnis ausstellt.
      (Ist der Befund positiv, erhalten Imker und Amtsveterinär Nachricht vom Labor; der Imker erhält sodann Weisung und Hilfe vom BSV und Veterinäramt).
   ● Das Gesundheitszeugnis ist in der Regel bis zu 9 Monate nach Probennahme gültig. Erfolgte die Probenziehung vor dem 1. September, endet das Zeugnis              spätestens mit Silvester des gleichen Jahres. Wer das Zeugnis im neuen Jahr nutzen möchte, veranlasst die Probenziehung daher nach dem 1. September              oder gleich im neuen Jahr.


Der Imker möchte einfach nur wissen, ob seine Völker erkrankt sind und sie vorsorglich untersuchen lassen?
Super! Wir empfehlen einmal jährlich eine solche “Vorsorgeuntersuchung”. Besonders sinnvoll sind solche Probennahmen nach der Räubereizeit im Herbst (Oktober – November) oder im zeitigen Frühjahr. Dienen die Proben  „zur Vorsorge“, kann der Imker sie selbst ziehen und versenden.

© Pia Aumeier

   ● Die Futterkranzproben sollten möglichst nahe am Brutnest von gedeckeltem Futter resp. Honig        (kein Pollen) bebrüteter Waben genommen werden, z.B. mit zwei Esslöffeln.

   ● Pro Volk sind ca. zwei Esslöffel  Futter zu entnehmen und z.B. in einen Urinbecher zu geben.

   ● Futterkranzproben von max. 6  Völkern können in einem Becher zu einer Sammelprobe                  zusammengefasst werden.

   ● Bienenstände sind getrennt voneinander zu beproben.

   ● Den Becher gut leserlich beschriften (Name des Imkers, bei mehreren Bechern gemäß                    Formular nummerieren) und nochmal in einen Plastikbeutel verpacken, damit er nicht ausläuft.

   ● Probenbegleitschein vom gewählten Labor ausfüllen und ab zur Post.
      - (Fachzentrum Bienen und Imkerei, Im Bannen 38-54, 56727 Mayen;
      -  LAVES Institut für Bienenkunde Celle, Herzogin-Eleonore-Allee 5, 29221 Celle;
      - Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen, Zur Taubeneiche 10-12, 59821                  Arnsberg)
   ● Das Labor untersucht die Probe(n) gegen eine Gebühr auf AFB-Sporen und übermittelt den            Befund per Post an den Imker.


Für Fragen und Unterstützung  steht der Imkerverein Solingen mit seinen Bienensachverständigen zur Verfügung - natürlich auch für Imker, die keine Vereinsmitglieder sind.


Hinweis:
Die Informationen und das Foto dieser Website sind u.a. dem  Infoblatt “Wir im KIV Ruhrgebiet e.V. gemeinsam gegen Amerikanische Faulbrut (AFB)” entnommen.