Im Rahmen jährlich stattfindender stichprobenartiger Kontrollen von Bienenvölkern Solinger Imker sind zunächst bei einem Bienenstand Sporen der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen worden. Daraufhin hat das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein Untersuchungsgebiet festgelegt, in dessen Bereich alle gemeldeten Bienenstände durch Bienensachverständige beprobt wurden. Es wurden weitere Bienenstände mit AFB- Sporen identifiziert und ein Bienenstand mit AFB- Ausbruch, d.h. das Volk ist schwer erkrankt und kann als eine Seuchenquelle betrachtet werden. Bedingt durch den Ausbruch der Seuche ist durch das Veterinäramt ein Sperrgebiet festgelegt worden. Im Amtsblatt der Klingenstatt Solingen wurde eine Sonderausgabe am 27.05.25 veröffentlicht.
Über den folgenden Link ist der Bereich des Sperrbezirks detailliert dargestellt. Er gilt bis zur Aufhebung durch das Veterinäramt.
Es müssen alle Bienenvölker innerhalb des Sperrbezirks im Auftrag des Veterinäramtes von anerkannten Bienensachverständigen überprüft werden.
Im Sperrbezirk gilt, dass keine Völker auf andere Standorte verstellt werden dürfen, es dürfen weder Völker in den oder aus dem Sperrbezirk verbracht werden.
Honig kann geerntet werden, er ist für den Verzehr unbedenklich. Er darf jedoch nicht zur Bienenfütterung verwendet werden, bis die Freiheit von AFB- Sporen am Bienenstand festgestellt wurde.
Jeder Imker hat gemäß Bienenseuchen-Verordnung die Haltung von Honigbienen - bei Beginn der Bienenhaltung- der zuständigen Tierseuchenkasse und dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Es werden alle Imker, die ihre Bienen noch nicht gemeldet haben aufgerufen, dies unverzüglich nachzuholen.
Das Veterinäramt ist unter folgender E- Mail- Adresse erreichbar: veterinaeramt@solingen.de
Gemeldet werden Kontaktdaten des Imkers sowie die Adressen aller Bienenstandorte.
Weitere Informationen siehe auch Punkt "Amerikanische Faulbrut - Futterkranzproben" auf dieser Seite